Archiv für die Kategorie ‘Studium’

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Passierschein A 38

April 13, 2009

Worüber man in Asterix erobert Rom bereits im Jahr 1976 genüsslich lachen konnte, kann man gelegentlich in der deutschen Bürokratie - auf Grund der Einheit der Verwaltung sei diese hier über einen Kamm geschoren – auch heute noch erleben.

Hintergrund: Grundsätzlich ist es üblich, Bewerbungen beglaubigte Kopien beizulegen. Da diese in der Regel bei den einschlägigen öffentlichen Stellen mit 2,50 bis 5 € pro Stück zu Buche schlagen, schaut man sich als Bedürftiger schnell nach Alternativen um.  Wohl dem, der den Freistaat Bayern sein Zuhause nennt! Denn nach dem offiziellen Merkblatt für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst im OLG-Bezirk Bamberg werden

„die zur Vorlage bei einem Oberlandesgericht in Bayern benötigten Abschriften [...] bei jedem bayerischen Gericht kostenlos beglaubigt.“

Ein ebenso einfacher wie bemerkenswerter Satz. Ausdrücklich ergeht an dieser Stelle der Hinweis, dass selbiger nicht aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Folglich müsste der Leser also davon ausgehen dürfen, in jedem Bayerischen Gericht (oder zumindest in jeder Urkundenstelle) kostenlos beglaubigte Kopien des betreffenden Schriftstücks zu bekommen.

Mit diesem Wissen im Hinterkopf wurde nun der kürzestmögliche Weg gewählt, der direkt ins Strafjustizzentrum in der Ottostraße führte. Am Eingang wartete bereits ein wenig entpannt wirkender Wachtmeister, der, nachdem er demonstrativ seinen musternden Blick streifen ließ, zu verstehen gab, dass die Sprechanlage nun zur Aufnahme meines Anliegens freigeschaltet sei. Die Frage nach der Beglaubigung eines Zeugnisses muss wohl übers Ziel hinausgeschossen sein. „Eine Apostille?“ war die etwas schroffe Gegenfrage. Nein, eine beglaubigte Kopie. Mit einem „einen Moment bitte“ wurde zu verstehen gegeben, dass zuerst telefoniert werden müsse. Drei Minuten vergehen, ehe die Sprechanlage mit einem Druck auf den vorgesehenen Knopf aktiviert und noch einmal genauer nachgefragt, offenbar aber keine Antwort erwartet wurde, denn ein solcher Versuch wurde mit einem „fallen Sie mir nicht ins Wort“ quittiert. „Beglaubigte Kopien gibt es hier nicht, da müssen Sie in die Außenstelle Landwehrstraße“.  Mildes Wetter, kaum Regen, kein Termindruck, ca. 1000 Schritte, warum also nicht? Dort angekommen, war es wieder ein Sicherheitsmann, der erkärte, wo Zi. 22 zu finden sei. „Die Treppe hoch, den Gang rechts bis ganz zum Ende, dann rechts die Treppe nach unten, den Gang entlang und dann sind sie schon da.“ Nach einigen abenteuerlichen Umwegen, die aber ob der umfangreichen Beschreibung ohnehin eingeplant waren, war das vermeintliche Ziel aller Träume endlich doch erreicht.  „Beglaubigte Kopien hätte ich gerne!“ Sofort fragt die Dame am Schreibtisch nach Wertmarken, eine beglaubigte Kopie koste 5 €. Der Hinweis auf das o.g. Merkblatt wurde mit einem lapidaren „das gilt nur für die beiden Kopien, die bereits bei Ihrem Zeugnis dabei waren…die sind für die Bewerbung“ abgetan. Diskutieren zwecklos.

„Wertmarken bekommen sie in der Ottostraße.“ Der Hinweis, gerade von dort geschickt worden zu sein, ließ ein mitleidiges Lächeln über ihr Gesicht huschen. „Aber Sie können ihr Zeugnis hier lassen, dann mache ich das in der Zwischenzeit fertig.“

„Nein danke.“ Diskutieren zwecklos. Im in der Einleitung genannten Film heißt die entsprechende Institution übrigens Das Haus, das Verrückte macht. Leicht verärgert, aber auch belustigt über so viele bestätigte Vorurteile gegenüber der deutschen Bürokratie, wurde dieser Behördengang für gescheitert erklärt.

Passierschein A 38 – ein Sinnbild für Formalismus und übersteigerte Bürokratie.

ps: Beglaubigte Kopien gab es dann schließlich in der guten alten Heimatgemeinde -  ohne Anstehen und zum Nulltarif.

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Impressive!

November 26, 2007

Das Jahr neigt sich dem Ende. Schon wieder. Während andere (Studenten!) zumindest Teile der kalten Zeit im sonnigen Süden verbringen, um nachher ihre StudiVZ-Fotoalben mit zwar ästhetischen, aber völlig uninteressanten Landschaftsbildern zu füttern, bewegt sich unsereins Tag für Tag in schöner Regelmäßigkeit in die Bibliothek der alma mater, um Lehrbüchern, Skripten und Karteikarten die letzten Geheimnisse zu entlocken.

Besonders interessant erscheint das natürlich, wenn das Gesuchte bzw. das Gelernte im wirklichen Leben relevant wird, selbst wenn es nicht zum Pflichtstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern gehört. So wurde kürzlich das Thema Telemediengesetz aktuell, als es darum ging, ein Impressum für die kürzlich erstellte Seite eines Sportvereins auf den neusten Stand zu bringen. Dazu vorab: Das Telemediengesetz ist die Kompilation – und das ist keineswegs negativ konnotiert – aus Teledienstgesetz, Teledienstdatenschutzgesetz und Mediendienstestaatsvertrag, die seit 01.03.2007 in Deutschland gilt. Ohne ausgiebiges Recherchieren und Informieren ist es dem 08/15-Internetuser, der seine kleine Internetpräsenz bastelt, unmöglich, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Nach einigen Nachforschungen wurden schnell einige Formulierungen erstellt, um wesentliche Vereinsdaten, Datenschutz, Urheberrecht und Haftung adäquat abzudecken. Besonders interessant war dabei, dass die im Netz oft blind von anderen übernommene und fast schon legendäre Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (Haftung für Links, Az. 312 O 85/98) der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht wird und unter Fachleuten als überkommen gilt. Abmahnwellen, die man in Deutschland mittlerweile fast schon gewohnt ist, sind nicht nur deswegen zu befürchten.

Übrigens:

Als Gelegenheitsschreiber, dessen Blog eher als Tagebuch denn als Online-Dienst zu begreifen ist, dürfte der Autor dieser Seite nicht unter den in § 2 TMG definierten Diensteanbieter fallen, so dass ein Impressum an dieser Stelle obsolet wird.

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Auflösung

Juli 18, 2007

Die Spekulationen waren berechtigt und wurden schließlich bestätigt:

Der „Schöpfer“ des im letzten Beitrag zitierten dressierten Affen, der dazu befähigt werden soll, die Erste Jur. Staatsprüfung zu bestehen, wurde festgestellt. Interessierte können den Namen des Betreffenden vertraulich erfragen.

Abgesehen davon entbehrt die Bedeutung der Überschrift nicht einer gewissen Janusköpfigkeit. Die Zeit scheint sich in Luft aufzulösen… Sommer, Sonne, Seminar!

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Dressierter Affe

Juli 4, 2007

So oder so ähnlich mag man sich im Dickicht der 20 Rechtskategorien fühlen, die man tunlichst beherrschen sollte, um das Klassenziel zu erreichen. Bemerkenswert war jedenfalls der Ausspruch eines bislang noch unbekannten Repetitors, der behauptete, auch einen dressierten Affen durchs Erste Staatsexamen bringen zu können.

Großartig! Ein leiser Verdacht drängt sich auf. Da das Risiko aber zu groß ist, vollkommen daneben zu liegen, sollen öffentlichen Äußerungen über den möglichen Urheber dieser sarkastisch-anmaßenden Aussage zunächst unterbleiben.

Was ist noch passiert?

Man munkelt, dass mit Wirkung vom 01.07.2007 das Widerspruchsverfahren in Bayern abgeschafft wurde. Interessanterweise ist auf der offiziellen Web-Präsenz des Freistaates (nicht: des Landes) Bayern in diesem Artikel, der offensichtlich auf dem Stand März 2003 ist, dieses sensible Thema folgerichtig nicht erwähnt. Vielleicht wäre es geschickt gewesen, solche mittlerweile falschen Informationen von offiziellen Seiten zu verbannen. Überhaupt gestaltet es sich für den Laien schwierig, sich über die diesbezüglichen Vorgänge zu informieren. Manch einer wird behaupten, dass die Öffentlichkeit kein Interesse an solchen vermeintlichen juristischen Feinheiten habe. Dass durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens in erster Linie der Bürger betroffen ist, weil seine Rechte erheblich beschnitten werden, wird erst auf den zweiten Blick klar. An erster Stelle steht nämlich – wie überhaupt im Zuge der gesamten Überlegung – die Entlastung der Verwaltung. Verwaltungsverfahren sollen schneller abgewickelt werden. So weit so gut. Das mag auch der Effekt sein. Doch auf wessen Kosten? Das Fehlen des Widerspruchs wird der Bürger dort merken, wo es besonders weh tut: in der eigenen Geldbörse. Nicht selten sind die Kosten das entscheidende Kriterium für die Entscheidung, sein Recht gerichtlich einzufordern oder nicht. Ein Widerspruch war erheblich günstiger als eine Klage, zumal keine Anwalts- bzw. Gerichtskosten zu entrichten waren. Gerade diese fallen aber jetzt an, sobald der Bürger nur den ersten Schritt macht, sein Recht zu wahren. Soviel zur Theorie. In der Praxis muss es wohl so gewesen sein, dass kaum Widersprüche bearbeitet wurden. Stattdessen wurde vermutlich in den Fällen, in denen überhaupt ein Widerspruch kam, meist eine gütliche Lösung gefunden. Diese Möglichkeit soll auch weiterhin bestehen und seitens des Freistaats scheint man auch besonders darauf zu setzen.

Jedenfalls darf – selbst nach dem abgelaufenen Versuch in Mittelfranken sowie dem noch bis 2009 dauernden Versuch in Niedersachsen – spekuliert werden, wie sich die Abschaffung auf lange Sicht auswirkt.

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Let it snow

Januar 24, 2007

Diejenigen, die sich ob des warmen Winters schon in heller Freude wähnten, müssen nun doch in den sauren (und verdammt kalten) Apfel beißen und einsehen, dass der Winter doch noch nicht endgültig besiegt ist und stattdessen mit seiner ganzen Wucht zurückschlägt. Bis zu 10 cm des weißen Teufelszeugs waren heute auf den Dächern der unterfränkischen Metropole zu bestaunen. Leute, die Spaß daran haben, sich auf Bretter zu stellen und damit den Berg herunterzurutschen, werden es vor Freude kaum ausgehalten haben. Sollen sie doch die Liftbetreiber glücklich machen; die fristen nämlichin diesem Jahr bisher ein Schattendasein. Arme Skiindustrie!

Und nochwas:

Nachträglich angefochtene Verträge, die auf Grund der ex-tunc-Nichtigkeit einen Anspruch auf Herausgabe der bisher erbrachten Leistung gem. §§ 818, 812,142, 119 ff. BGB geben, gelten bzgl. der Betrugsstrafbarkeit als Vermögensschaden. Die bloß zivilrechtliche Wiedergutmachung („reparatio damni“) führt nicht zu einem Nichtvorliegen des obj. Tatbestands.

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Wer auf vier Punkte lernt…

November 30, 2006

Alle Jahre wieder müssen 90 Minuten investiert werden (und keine Minute weniger, sonst geht die Zielgruppe letzten Endes noch zur Konkurrenz), um neue Kunden zu werben. Seit Jahren bedient man sich dazu sowohl desselben Falles als auch derselben Sprüche. Wer nicht schon mit den vielen verschiedenen Namen überfordert ist, merkt sich auch gleich noch die dazugehörigen Examensdurchschnittsnoten. 18 haben ja wirklich nicht viele geschafft, da kann man wirklich froh sein, einen so fähigen Lehrer zu haben. Aber dass Michaelangelo Tyrolia doch tatsächlich von Mecki Kricker geschlagen wurde, kommt bei der üblichen 48er-Aussage nicht immer zur Sprache. Und wer ist eigentlich dieser ominöse Peter G******?

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Nachtrag zum letzten Montag

November 28, 2006

„Ich verwende keine Worte die „läufig“ enthalten, weil das bei mir anders belegt ist. Aber dass Kollege Sp*** das macht, ist mir klar…“

Soviel zum gestrigen Highlight.

Mit freundlicher Unterstützung aus der Sterngasse 9… Nein, nicht die Sterngasse 9 in Ulm. Googel.de [sic] ist ja so gemein!

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Immer wieder montags

November 20, 2006

Der aufregenden Auto-Aktion am Wochenende folge heute ein wenig erbaulicher Auftritt des Nussölmeisters höchstselbst, der zum wiederholten Male die Ordnungsnummer 100 im Schönfelder hoch und runter betete. Bleibt nur die Frage offen, ob es wirklich Menschen gibt, die sich mehr als zweimal im Leben „halb totgelacht“ haben.

„Gut, sensationell, klasse, schreib’ ‘n Aufsatz!“

Achja, und bei Schenkungen, die der Erblasser in der Absicht tätigt, den Bedachten zu schädigen, stehen dem Bedachten Ansprüche aus Bereicherungsrecht gegen den Beschenkten zu.

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Tyroller Nussöl?

November 16, 2006

Ds war wohl (schon) das Highlight des Tages, mein Dank gilt  dem BayObLG, das im Jahr 1997 (3326) über diese Konstellation entschieden hat, sowie Lukas, der diese Steilvorlage mit Bravour genutzt hat.

Bei H***** hat mir Jura halt erst so richtig Spaß gemacht!