Archiv für die Kategorie ‘Fraglich ist...’

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Inhaltskontrolle

November 21, 2009

Vor einigen Wochen berichtete das selbsternannte „Wissenschaftsmagazin“ Galileo (pro7) in seiner Sendung über das Thema Rechtsirrtümer. Neben vielen Konstellationen, die bereits aus Funk und Fernsehen bekannt sein dürften („Muss ich eine Zeitung kaufen, wenn ich sie im Laden angelesen habe?“) fiel ein Beitrag zur Durchsuchung von Taschen an Supermarktkassen besonders auf.

Dabei war eine gestellte Szene zu sehen, bei der ein junger Mann an der Kasse eines Lebensmittelgeschäfts stand und seine Waren auf das Band legte. Die Verkäuferin bat ihn höflich, seinen Rucksack zu öffnen, um den Inhalt desselben vorzuzeigen. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass sich dort Waren befänden, die nicht für das Kassenband bestimmt waren.  Nachdem der junge Mann der Bitte nachkam, wurde die Szene unterbrochen und kurz erklärt, dass man in einer solchen Situation nicht zum Vorzeigen seines Tascheninhalts verpflichtet sei. Daraufhin wurde die Szene wiederholt – nur an der Stelle, an der unser Protagonist seinen Rucksack öffnete, zog er eine handelsübliche Ausgabe des BGB hervor, um der verdutzten Kassiererin siegesgewiss § 307 BGB unter die Nase zu halten. Inhaltskontrolle ist dort zu lesen.

Damit war das Thema für pro7 Galileo erledigt und das nächste Beispiel folgte.

Zurück bleiben Fragen. Sollte hier tatsächlich davon auszugehen sein, dass der Lebensmittelhändler in seinen AGB eine Klausel bereithält, die die Durchsuchung mitgeführter Behältnisse gestattet?  Oder ist das zu kompliziert gedacht und es sollte stattdessen suggeriert werden, dass mit Inhaltskontrolle in Wirklichkeit die Kontrolle des Tascheninhalts gemeint war? Schließlich war es dem gemeinen Zuschauer nicht möglich, den viel zu kurz eingeblendeten Text des § 307 BGB zu erfassen, aus dem zweifelsohne hervorgeht, dass er mitnichten etwas mit mitgeführten Tascheninhalten zu tun hat?

Wenigstens ist es Galileo gelungen, seine (Gelegenheits-) Zuschauer zum ernsthaften Nachdenken über einen Beitrag zu animieren. Das ist ja auch schonmal was wert.

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Outsourcing

August 12, 2009

Auf nahezu allen größeren Nachrichtenportalen war heute ein allgemeines Raunen zu vernehmen, als es um Karl-Theodor zu Guttenbergs „Outsourcing eines Gesetzesentwurfs“ ging. Der Shooting-Star unter den Politikern hatte das KreditwesenänderungsG bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Auftrag gegeben, statt auf vorhandene Ressourcen wie z.B. das eigene Ministerium oder gar jenes für Justiz selbst zurückzugreifen, welches nach § 46 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) für die rechtssystematische und -förmliche Prüfung zuständig wäre.

Nun muss man aber, bevor man dazu übergeht, den Wirtschaftsminister der Verschwendung von Steuergeldern zu bezichtigen, wissen, dass solche Beauftragungen durchaus häufiger vorkommen und per se (wie das vergaberechtlich zu beurteilen ist, bleibt fraglich) von Rechts wegen nicht zu beanstanden sind, solange der Entwurf dem Ministerium zugerechnet werden kann und nicht ungeprüft übernommen wird.

Brisant und durchaus kritikwürdig ist der Umstand, dass der an das Justizministerium zur Prüfung weitergeleitete Entwurf auf Firmenpapier der betreffenden Wirtschaftskanzlei abgedruckt war. Man war sich wohl der Tragweite dieses Umstands nicht bewusst, sonst hätte man durchaus einen Praktikanten, Referendar o.ä. damit beauftragt, den Entwurf auf hauseigenes Papier zu bringen.

Fraglich bleibt, ob damit direkt oder indirekt zugegeben wird, dass die hauseigenen Juristen nicht in der Lage sind, einen entsprechenden Entwurf zu kreieren. Immerhin dürften in deutschen Ministerien keine Durchschnittsjuristen sitzen, sondern durchweg hochqualifiziertes Personal. Unbestritten ist dennoch, dass die Crème de la Crème deutscher Juristen entweder Hauptberuflicher Notar ist oder eben in einer der Großkanzleien sitzt.

Vergaberechtlich ist die Thematik dahingehend interessant, als dass ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte öffentliche Aufträge zwingend ausgeschrieben werden müssen. Bei Honoraren im mittleren sechsstelligen Bereich (pro Gesetz versteht sich) darf hierüber jedenfalls nachgedacht werden, auch wenn seitens des Ministeriums bei der Vergabe „alles mit rechten Dingen zugegangen“ sei.

Dass dieses Gebaren nun öffentlicher Kritik ausgesetzt ist, dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen: Sommerloch oder Wahlkampf. Denn außergewöhnlich ist diese Herangehensweise generell nicht. Die Welt titelt gar „Der erste große Fehltritt des Polit-Stars Guttenberg.“ Offenbar dient die Geschichte dem politischen Gegner als Möglichkeit, von der ebenso bedeutungslosen Dienstwagenaffäre Ulla Schmidts abzulenken, wobei trotz allem interessant gewesen wäre, was in Frau von der Leyens Fahrtenbuch steht – einfach deshalb, weil sie sich vehement dagegen wehrte, den Inhalt preiszugeben.

Zu guter Letzt ist die Frage zu klären, wem die ganze Geschichte schadet oder wer den Nutzen daraus zieht. Dass die politischen Opponenten kurzzeitig davon profitieren bzw. davon Schaden nehmen, dürfte ein mehr als kurzfristiger Effekt sein, der ebenso schnell verpufft wie er gekommen ist. Zweifelsohne gibt es nur einen großen Gewinner. Er beschäftigt allein in Deutschland über 2500 Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, war in den letzten Jahren an beinahe jeder großen Unternehmensfusion beteiligt, ebenso nun an der „Bankenrettung“ und nennt nun Insolvenzberatung und -verwaltung als eine der großen Einnahmequellen. Der Name der Kanzlei tauchte heute in jedem Artikel, der sich mit der Thematik beschäftigte, mehrmals auf. Eine bessere Werbung in eigener Sache kann man sich kaum wünschen. Womöglich waren am einen oder anderen deutschen Standort knallende Sektkorken zu hören. Vielleicht sind derartig voluminöse Aufträge für eine Kanzlei dieses Kalibers aber auch Peanuts.

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Auf einen grünen Zweig kommen

Februar 16, 2008

Nach einem lauten und vor allem sensation-ellen Jahreswechsel kehrt endlich wieder Ruhe und Konzentration auf das Wesentliche ein. Denn der Volksmund sagt: Wer das Studium nicht vernünftig abschließt, kommt nie auf einen grünen Zweig. Grund genug, sich (natürlich neben Bund-Länder-Streitigkeit und zweifach bedingtem Eigentumsvorbehalt) mit der Frage zu beschäftigen, wo diese doch recht häufig anzutreffende Redewendung ihren Ursprung hat. Bei der Suche nach Ansatzpunkten trifft man zunächst auf das Buch der Bücher: Das Wort Gottes, die Heilige Schrift. So heißt es da im 15. Kapitel des Buches Hiob (Vers 32):

Wenn sein Tag noch nicht da ist, so erfüllt es sich [schon]; und sein Sproß wird nicht grün. [Quelle]

An anderer Stelle findet sich folgende Übersetzung:

Er wird ihm voll ausgezahlt werden noch vor der Zeit, und sein Zweig wird nicht mehr grünen. [Quelle]

Offensichtlich war die Übersetzung des Buches Hiob (Jiob, Ayub), das ursprünglich ein Buch des jüdischen Tanach ist, an dieser Stelle problematisch. Zur Auslegung könnte man sich des Kontexts der „Botschaft“ bedienen. Nicht umsonst nennt man eine schlechte Nachricht heute auch Hiobsbotschaft, wenngleich mittlerweile den wenigsten der Ursprung dieses Begriffs noch präsent sein dürfte.

Hiob war ein für seine Zeit ausgesprochen wohlhabender Viehzüchter, der als besonders fromm galt. Satan stellte Hiobs Frömmigkeit auf die Probe, indem er ihm nach und nach das nahm, was ihm lieb und teuer war, sprich Besitz und Eigentum an seinen Tieren, sein Haus, seine Gesundheit, schließlich seine zehn Kinder. Jeder dieser Rückschläge, die Hiob innerhalb kurzer Zeit ereilten, stellt eine solche Botschaft da, die man heute in ähnlichen Situationen geneigt ist zu zitieren. Übrigens reagierte Hiob vergleichsweise gelassen auf die Katastrophen, indem er einen weiteren heute noch häufig bemühten Satz aussprach:

Und er sagte: Nackt bin ich aus meiner Mutter Leib gekommen, und nackt kehre ich dahin zurück. Der Herr hat gegeben, und der Herr hat genommen, der Name des Herr sei gepriesen! [Hiob 1, 21]

Es folgt eine Diskussion über Leiden, Gerechtigkeit und die Bedeutungslosigkeit des Menschenlebens. Elifas von Teman, der neben Bildad aus Schuach und Zofar aus Naama an dem Gedankenaustausch beteiligt war, wurde der fragliche Satz in den Mund gelegt.

Um des besseren Verständnisses willen sollen zusätzlich Hiob 15, 30 f. zitiert werden:

Er entweicht der Finsternis nicht; seine Triebe dörrt die Flamme aus, und er muß weichen beim Hauch seines Mundes.  Er verlasse sich nicht auf Nichtiges, er wird irregeführt; denn Nichtiges wird sein Eintausch dafür sein. 

Somit ergibt sich, dass der nachfolgende, hier in Rede stehende Vers eindeutig einen Bezug zum Tod aufweist. Ein Zweig, der nicht mehr ergrünt, muss hier als Bild bzw. Metapher für Sterben und Tod verstanden werden. Im Kontext der Bedeutungslosigkeit des Menschenlebens kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen. Dieser grüne Zweig kann also nichts mit demjenigen zu tun haben, der die Versinnbildlichung eines erlangten Vorteils oder einer erlangten Position zum Inhalt hat.

Der Ursprung des besagten Zweigs ist also nicht im Zweistromland zu suchen. Stattdessen führt die Suche ins zentraleuropäische Hochmittelalter: Wiederum ein Buch könnte für die Überlieferung der Redewendung von zentraler Bedeutung gewesen sein. Aber nicht Texte des Sachsenspiegels sind an dieser Stelle primär von Interesse, sondern die Illustrationen.

 

Im Bild sieht man rechts den weltlichen Herrscher, der offensichtlich als Zeuge fungiert und die Übergabe des Zweiges billigt. Hintergrund der Zweigübergabe ist die Übereignung eines Grundstücks, im Bild symbolisiert durch die Ähren. Der Zweig dient folglich der Publizität der Grundstücksübertragung, so dass klar wird, dass man sich bereits im Hochmittelalter des gesteigerten Publizitätserfordernisses bei Übertragungen von Grundstücken bewusst war.

Somit kommt derjenige auf einen grünen Zweig, der ein Grundstück sein Eigen nennen kann. In Zeiten eines digitalisierten Grundbuchs kann es nicht verwundern, dass diese Jahrhunderte alte Tradition in Vergessenheit geriet.

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+++ TOP NEWS +++

Januar 9, 2007

Extrablatt, Extrablaaaaaatt!

Das Geheimnis um den schon zitierten ominösen Peter G***** ist gelüftet! Übereinstimmend berichteten verlässliche Quellen, den Namen des sölbigen in einem Schaukasten gelesen zu haben. Bei lebensnaher Sachverhaltsauslegung ergibt sich, dass G. tatsächlich die Dienste des H***** in Anspruch genommen hat.

Investigativer Journalismus ohne Anspruch auf Objektivität!

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Grundschuld

Dezember 6, 2006

Der Ehegatte war ein ganz ein ausgefuchster, schenkt er doch seiner Frau eine Grundschuld zum Geburtstag. Ein runder übrigens. Vorsichtig auf 40 schätzen, 50 bestätigt bekommen, 60 denken. Dienstleistungssektor.

Achja, und für die Gegner des gehassten wie vergötterten StudiVZ bietet sich nun folgende Alternative.

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Übergeben

Dezember 5, 2006

Wer hätte das gedacht? Der Geschäftsführer einer GmbH ist doch tatsächlich Verbraucher i.S.d. § 13 BGB! Wer es nicht wusste, hätte es mit Sicherheit falsch gemacht. Achja, und § 176 Abs. 1 S. 2 HGB ist überflüssig. Wenn man sowas im Gesetz liest, könnte man sich „den Finger in den Hals stecken und in den Schönfelder kotzen“.

Nochwas: Die häufig im angloamerikanischen Sprachgebiet verwendete Abkürzung „e.g.“ steht nach h.M. für „exempli gratia“, was auf Latein (nicht Lateinisch) soviel heißt wie „des Beispiels halber“. Die kaum vertretbare Mindermeinung nimmt dagegen „eiusdem generis“, also „gleichartig“ an. Entscheidend ist nicht, welche Ansicht man vertritt; allein das Aufwerfen der Frage zeigt dem Korrektor, dass man über ein gutes Maß an Problembewusstsein verfügt.

Nächstes Problem: Gibt es ein Land, in dem Milch und Honig fließen oder müsste man eher von einem Fleckchen Erde ausgehen, in dem Milch und Honig fließt? Der gemeine Internet-Nutzer würde in einem Anflug grenzenloser Naivität zunächst Wikipedia befragen; das tun wir hier nicht.

Ebenfalls primitiv, gleichmacherisch und wenig wissenschaftlich, dafür aber spannend, war der Versuch bei www.googlefight.com. Gibt man die beiden streitigen Begriffe ein, so beinhaltet die marktführende Suchmaschine 78,600 mal „wo Milch und Honig fließen“, dagegen nur 62000 mal „wo Milch und Honig fließt“. Fazit: der Publikumsjoker hat sich bei schwierigeren Fragen eben immer wieder als Falle erwiesen.

Einen Hinweis gibt zumindest der Titel der deutschen Übersetzung Pearl Sydenstricker Bucks „The Story Bible“. Die Gegenmeinung vertritt der (wohl selbst ernannte?) Sprachguru Bastian Sick („Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“), der Moses unterstellt, sein Volk aus Ägypten in das Land, wo Milch und Honig fließt, geführt zu haben. Tatäschlich steht es in der Bibelübersetzung ebenso, vgl. 2. Mose 3,8.

Für sich gesehen kann sowohl jeweils Milch und auch Honig alleine ohne das jeweils andere fließen. Milch fließt, Honig fließt. Da aber „Milch und Honig“ eine redewendungsgleiche Wortkombination ist (nicht sind!), dürfte neben fließen auch fließt als richtig anerkannt sein.