Böse Schuldner verstecken sich vor ihren gläubigern, und kriechen ihren Weibern unter den Pelz, sich auf diese Art von der vollen Bezahlung der Schulden nicht nur zu befreyen, sondern auch [...] seinen Gläubiger [...] unter dem Schutz der Gesetze hinters Licht zu führen.
Quelle: HHStA Wiesbaden RKG 793 [Q] 43.
