Auf nahezu allen größeren Nachrichtenportalen war heute ein allgemeines Raunen zu vernehmen, als es um Karl-Theodor zu Guttenbergs „Outsourcing eines Gesetzesentwurfs“ ging. Der Shooting-Star unter den Politikern hatte das KreditwesenänderungsG bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Auftrag gegeben, statt auf vorhandene Ressourcen wie z.B. das eigene Ministerium oder gar jenes für Justiz selbst zurückzugreifen, welches nach § 46 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) für die rechtssystematische und -förmliche Prüfung zuständig wäre.
Nun muss man aber, bevor man dazu übergeht, den Wirtschaftsminister der Verschwendung von Steuergeldern zu bezichtigen, wissen, dass solche Beauftragungen durchaus häufiger vorkommen und per se (wie das vergaberechtlich zu beurteilen ist, bleibt fraglich) von Rechts wegen nicht zu beanstanden sind, solange der Entwurf dem Ministerium zugerechnet werden kann und nicht ungeprüft übernommen wird.
Brisant und durchaus kritikwürdig ist der Umstand, dass der an das Justizministerium zur Prüfung weitergeleitete Entwurf auf Firmenpapier der betreffenden Wirtschaftskanzlei abgedruckt war. Man war sich wohl der Tragweite dieses Umstands nicht bewusst, sonst hätte man durchaus einen Praktikanten, Referendar o.ä. damit beauftragt, den Entwurf auf hauseigenes Papier zu bringen.
Fraglich bleibt, ob damit direkt oder indirekt zugegeben wird, dass die hauseigenen Juristen nicht in der Lage sind, einen entsprechenden Entwurf zu kreieren. Immerhin dürften in deutschen Ministerien keine Durchschnittsjuristen sitzen, sondern durchweg hochqualifiziertes Personal. Unbestritten ist dennoch, dass die Crème de la Crème deutscher Juristen entweder Hauptberuflicher Notar ist oder eben in einer der Großkanzleien sitzt.
Vergaberechtlich ist die Thematik dahingehend interessant, als dass ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte öffentliche Aufträge zwingend ausgeschrieben werden müssen. Bei Honoraren im mittleren sechsstelligen Bereich (pro Gesetz versteht sich) darf hierüber jedenfalls nachgedacht werden, auch wenn seitens des Ministeriums bei der Vergabe „alles mit rechten Dingen zugegangen“ sei.
Dass dieses Gebaren nun öffentlicher Kritik ausgesetzt ist, dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen: Sommerloch oder Wahlkampf. Denn außergewöhnlich ist diese Herangehensweise generell nicht. Die Welt titelt gar „Der erste große Fehltritt des Polit-Stars Guttenberg.“ Offenbar dient die Geschichte dem politischen Gegner als Möglichkeit, von der ebenso bedeutungslosen Dienstwagenaffäre Ulla Schmidts abzulenken, wobei trotz allem interessant gewesen wäre, was in Frau von der Leyens Fahrtenbuch steht – einfach deshalb, weil sie sich vehement dagegen wehrte, den Inhalt preiszugeben.
Zu guter Letzt ist die Frage zu klären, wem die ganze Geschichte schadet oder wer den Nutzen daraus zieht. Dass die politischen Opponenten kurzzeitig davon profitieren bzw. davon Schaden nehmen, dürfte ein mehr als kurzfristiger Effekt sein, der ebenso schnell verpufft wie er gekommen ist. Zweifelsohne gibt es nur einen großen Gewinner. Er beschäftigt allein in Deutschland über 2500 Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, war in den letzten Jahren an beinahe jeder großen Unternehmensfusion beteiligt, ebenso nun an der „Bankenrettung“ und nennt nun Insolvenzberatung und -verwaltung als eine der großen Einnahmequellen. Der Name der Kanzlei tauchte heute in jedem Artikel, der sich mit der Thematik beschäftigte, mehrmals auf. Eine bessere Werbung in eigener Sache kann man sich kaum wünschen. Womöglich waren am einen oder anderen deutschen Standort knallende Sektkorken zu hören. Vielleicht sind derartig voluminöse Aufträge für eine Kanzlei dieses Kalibers aber auch Peanuts.

